Verwendung von Marken und Logos

Nach Erhalt der Zertifizierung für ISO 27001, NEN7510 oder ISO9001 erhalten die Kunden von DigiTrust ein Dokument mit den Vorschriften für die Verwendung der Zertifizierungszeichen und -logos, das sie ab diesem Zeitpunkt verwenden können. Dieses Dokument tritt am Tag der Ausstellung des Zertifikats in Kraft.

Einführung

Dieses Dokument beschreibt die Regeln für die Verwendung der Zertifizierungszeichen von DigiTrust. DigiTrust wendet bei der Verwendung seiner Zertifizierungszeichen den Grundsatz an, dass ein Zertifizierungszeichen dem Markt das Vertrauen gibt, dass die Nutzer der Zeichen die entsprechenden Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Dieser Grundsatz und die in diesem Dokument beschriebenen Regeln gelten auch für Verweise auf eine DigiTrust-Zertifizierung auf andere Weise als durch die Verwendung der beschriebenen Zertifizierungszeichen.

Die Erwähnung der Zertifizierung im Text ist der Verwendung eines Zertifizierungszeichens gleichzusetzen. Für die Verwendung des Bildzeichens NEN 7510 gelten besondere Verwendungsregeln. Diese sind in Anhang I dieses Dokuments enthalten.

1. DigiTrust-Zertifizierungsmerkmale und -Logos

Zertifizierungszeichen ist das Logo, das von zertifizierten Einrichtungen verwendet wird, um ihren Zertifizierungsstatus anzuzeigen. Das Zertifizierungszeichen von DigiTrust besteht aus dem DigiTrust-Logo in Kombination mit dem entsprechenden Akkreditierungszeichen des niederländischen Akkreditierungsrates, das die Registrierungsnummer von DigiTrust enthält. Nur Organisationen, die ein gültiges, von DigiTrust ausgestelltes Zertifikat besitzen, sind berechtigt, das Zertifizierungszeichen von DigiTrust zu verwenden. Eine Organisation erhält die DigiTrust-Logos nach erfolgreichem Abschluss des Erstzertifizierungsverfahrens.

2. Verwendung von Logos

Die Zertifizierungssiegel von DigiTrust können verwendet werden auf:

  • Korrespondenz;
  • Anzeigen und anderes Werbematerial;
  • digitale Dokumente/Medien;
  • Wände, Türen und Fenster;
  • Messestände.

 

Die Verwendung des Prüfzeichens auf den oben genannten Gegenständen unterliegt den folgenden allgemeinen Regeln:

    1. Jede Seite eines Dokuments, auf der die Zertifizierungsmarke verwendet wird, sollte die vollständige Marke enthalten, ohne dass sie von der Institution bearbeitet wurde.
    2. Die Verwendung des Zertifizierungszeichens auf digitalen Dokumenten (z. B. auf Websites und anderen digitalen Medien) unterliegt ebenfalls den in dieser Verordnung festgelegten Regeln.
    3. DigiTrust ist berechtigt, die Verwendung der Zertifizierungsmarke jederzeit zu überprüfen. Die Einrichtung hat bei solchen Überprüfungen mitzuwirken.
    4. Bei Änderungen des Zertifizierungsumfangs werden die Ausdrücke angepasst.

 

3. Nutzungsbeschränkungen und unbefugte Nutzung der Zertifizierungszeichen DigiTrust

Zertifizierte Stellen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sich die Zertifizierung auf Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der Zertifizierung bezieht. Auch darf die Zertifizierung nicht in einer Weise erwähnt werden, die den Eindruck erweckt, die Zertifizierung beziehe sich auf ein Produkt. Außerdem darf die zertifizierte Organisation nicht den Eindruck erwecken, dass die Organisation selbst zertifiziert ist.

Das Zertifizierungszeichen von DigiTrust darf nicht verwendet werden auf:

      • Produktverpackung;
      • Autos;
      • Berichte oder Bescheinigungen, die keine Ergebnisse zertifizierter Tätigkeiten enthalten, oder Aussagen, die nicht auf zertifizierten Tätigkeiten beruhen;
      • Laborberichte, Kalibrierungs- oder Prüfberichte und/oder Zertifikate.

Jede potenziell falsche oder irreführende Verwendung des in Artikel 3 Nummern 1 bis 4 genannten Zertifizierungszeichens muss vermieden werden. Dies bedeutet, dass deutlich gemacht werden muss, welche Tätigkeiten zum Geltungsbereich der Zertifizierung gehören und welche nicht. Stellt DigiTrust fest, dass seine Zertifizierungsmarke falsch oder irreführend verwendet wird, so muss es die Organisation zur Rechenschaft ziehen und ihr eine Frist von fünf (5) Arbeitstagen setzen, um nach Feststellung des Verstoßes Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Stellt DigiTrust nach diesen fünf Arbeitstagen fest, dass die Organisation immer noch gegen die Bestimmungen verstößt, so verhängt DigiTrust gegen die Organisation eine Geldstrafe in Höhe von 250 € ohne Mehrwertsteuer für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.

4. Einzelheiten zur Verwendung der Zertifizierungsmarke

Wenn die Zertifizierung einer Einrichtung ausgesetzt wird, sollte die Einrichtung die Verwendung des Zertifizierungszeichens unverzüglich einstellen. Nach Beendigung der Zertifizierung sollte die Einrichtung sofort:

      1. Nicht mehr zu verkünden oder zu suggerieren, dass sie zertifiziert ist;
      2. die Veröffentlichung und Verteilung von Dokumenten mit dem Zertifizierungszeichen oder einem anderen Hinweis auf die Zertifizierung einzustellen.

Kommt die Organisation dem nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem Datum der Sperrung des Zertifikats nach, verhängt DigiTrust eine Geldstrafe in Höhe von € 250,- ohne Mehrwertsteuer für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.

Anhang I Leitlinien für die Verwendung des Logos NEN 7510

Nur Zertifikatsinhaber, die durch Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung mit DigiTrust B.V. die in diesem Anhang enthaltenen Richtlinien zur Verwendung des beim Benelux-Markenamt eingetragenen NEN 7510-Logos beachtet haben, können das Recht erhalten, das NEN 7510-Logo für ihre Dienstleistungen zu verwenden.

Verwendung des Logos der NEN 7510 durch den Zertifikatsinhaber

      • Das Bildzeichen NEN 7510 darf nur verwendet werden, wenn auch der Name und das Logo des Zertifikatsinhabers verwendet werden. Das NEN 7510 Bildzeichen darf nicht auffälliger sein als der Name und das Logo des Zertifikatsinhabers.
      • Das Logo der NEN 7510 darf vom Zertifikatsinhaber nicht als sein eigenes Hersteller- oder Markenzeichen verwendet werden.
      • Das NEN 7510-Logo darf vom Zertifikatsinhaber nur mit schriftlicher Genehmigung des NEN für andere Ausdrücke oder auf andere Weise verwendet werden.
      • Für das Recht, das NEN 7510-Logo zu verwenden, stellt DigiTrust B.V. dem Antragsteller ein NEN 7510-Zertifikat für seine Dienste aus. Nach Erteilung dieses Rechts stellt DigiTrust B.V. dem Zertifikatsinhaber jedes Mal ein neues NEN 7510-Zertifikat aus.
      • Während der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Zertifikate verpflichtet sich der Zertifikatsinhaber, die Anforderungen, die für die Dienste gelten, für die das Zertifikat NEN 7510 gilt, stets einzuhalten. Der Zertifikatsinhaber ergreift zu diesem Zweck ausreichende Maßnahmen. DigiTrust B.V. ist berechtigt, sich von der Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen und deren Anwendung zu überprüfen.
      • Wenn eine Organisation ihr NEN 7510-Zertifikat verliert oder die Organisation das NEN 7510-Zertifikat nicht mehr haben möchte, ist es dieser Organisation mit sofortiger Wirkung untersagt, das NEN 7510-Logo in irgendeiner Weise zu verwenden. DigiTrust B.V. überwacht dies und ergreift bei Bedarf geeignete Maßnahmen.
      • Wenn der Zertifikatsinhaber das NEN 7510 Image Mark für seine Dienstleistungen führt, während festgestellt oder vermutet werden kann, dass es zu schwerwiegenden Abweichungen von den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen gekommen ist, muss er DigiTrust B.V. unverzüglich darüber informieren.
      • Wenn der Zertifikatsinhaber seine Dienste, für die das NEN 7510-Zertifikat ausgestellt wurde, ändern möchte, darf er die geänderten Dienste nicht allgemein mit dem NEN 7510-Logo ankündigen, bevor DigiTrust B.V. beurteilen konnte, ob die geänderte Implementierung noch den geltenden Anforderungen entspricht.
      • Das NEN ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Anweisungen zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen).

Form und typografische Ausführung eines NEN 7510-Logotyps

Die Bildmarke NEN 7510 ist eine Bildmarke von NEN. Die Bild- und Wortmarken von NEN sind unter der Nummer 0635605 im Benelux-Markenregister und unter den Nummern 001584127, 008822546, 008822595 und 003778099 im Markenregister der Europäischen Union eingetragen.

Die Verwendung des NEN 7510 Image Mark muss in Übereinstimmung mit den folgenden Anweisungen erfolgen:

      1. Auf einer NEN 7510-Bescheinigung und auf anderen Ausdrücken:
        1. Für die Farbe der Logoelemente sollten die Farben PMS 283 (hellblau) und PMS 308 (dunkelblau) gewählt werden;
        2. Die Verwendung des Logos der NEN 7510 in schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund oder in weißer Farbe auf dunklem Hintergrund ist zulässig;
        3. Das Logo der NEN 7510 muss im Layout und in der typografischen Ausführung wie von der NEN vorgeschrieben und zur Verfügung gestellt verwendet werden;
        4. Falls erforderlich, kann das Logo der NEN 7510 vergrößert oder verkleinert werden.
      2. Allgemeine Ausdrücke oder der eingetragene Teil davon, soweit sie sich auf die zertifizierte Dienstleistung beziehen: a. Für die Farbe der Logoelemente müssen PMS 283 (hellblau) und PMS 308 (dunkelblau) gewählt werden; b. Die Verwendung des Bildsymbols der NEN 7510 in schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund oder in weißer Farbe auf dunklem Hintergrund ist zulässig; c. Das Bildsymbol der NEN 7510 muss in der von der NEN vorgeschriebenen und zur Verfügung gestellten Gestaltung und typografischen Ausführung verwendet werden; d. Falls erforderlich, kann das Bildsymbol der NEN 7510 vergrößert oder verkleinert werden.

 

Bericht

Sollten Sie irgendwo feststellen, dass die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden, möchten wir Sie bitten, dies DigiTrust zu melden. Sie können dies tun über info@digitrust.nl

Wir werden dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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